Wir im 1. Judo Club Worms e.V. bekennen uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung zum Schutz gegen Gewalt in jedweder Form gegen unsere Mitglieder und unseere Übungsleiter.
Unsere Pflicht ist, auch schwierige Themen offen anzusprechen und zu sensibilisieren. Nur so erreichen wir das erklärte Ziel, den größtmöglichen Schutz gegen Gewalt gemeinsam zu erreichen.
Gewalt jeglicher Art: Ein klares NO-GO!
Was kann ich tun, wenn mir Gewalt widerfahren ist
Beim Landessportbund gibt es eine Beratungsstelle, an die man sich mit seinem Anliegen wenden kann.
Was haben wir getan:
Dezember 2011: Besuch bei Lehrgängen zum Thema „Gewalt“ bei der Sportjugend Rheinland-Pfalz
Oktober 2012: Zeichnung des Verhaltenskodex „Gegen sexuallisierte Gewalt“ mit dem Landessportbund Rheinland Pfalz als 1. Verein im Bundesland! Darauf sind wir Stolz!
Oktober 2014: Zeichnung der Rahmenvereinbarung zu §72A SGB VIII mit der Stadt Worms.
Der Wortlaut von §72a Abs. IV SGB VIII:
»Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des §54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.«